Bühnenrichtlinien:
Eine Höhe von 4 bis 20m (optimal ab 6m) mit der Möglichkeit der Aufhängung (für genaue Angaben siehe den act-spezifischen Rider)
Die Umgebung des Luftequipments muss in der gesamten Höhe frei gehalten bzw. ein Mindestabstand von 2m nach allen Seiten eingehalten werden.
Eine freie und bespielbare Bodenfläche von mind. Ø 3m bei Solodarbietungen und bis zu Ø 10m bei Duodarbietungen (für genaue Angaben siehe den act-spezifischen Rider)
Eine gute und ebene Bodenfläche
Hängepunkte:
Jeder Hängepunkt muss eine Gewichtszulassung von ca. 400kg haben, dies gilt pro Artistin
(bei abweichenden Werten bitte Rücksprache)
andernfalls muss ein Rigger gestellt werden
Bei Outdoor-Veranstaltungen kann zur Aufhängung ein Kran, ein Bühnengerüst, ein freistehendes Trapezgerüst oder auch ein Baum, mit jeweils entsprechender Gewichtszulassung gewählt werden -
gerne beraten wir Sie hier
Licht und Ton:
Ein erfahrener und ambitionierter Licht- und Tontechniker Wenn möglich 1 NebelmaschineLicht (außer bei gutem Tageslicht bei Outdoor-Veranstaltungen):
Wenn möglich 1 VerfolgerspotMindestens 6 bis 10 PARS mit je mind. 500W
Licht von mindestens 2 Seiten
Die Möglichkeit die gesamte Höhe der Luftdarbietung und die bespielte Bodenfläche auszuleuchten
Bei Toplicht muß ein Mindestabstand von 50cm zum Luftequipment eingehalten werden
Zeit für Lichtcheck (mind. 3 Stunden vor dem Auftritt)
Filterfarben: siehe den act-spezifischen Rider
Ton:
Musikanlage mit Verstärker und CD-SpielerZeit für Soundcheck (mind. 3 Stunden vor dem Auftritt)
Allgemeine Voraussetzungen:
Aufbauzeit (mind. 4 Stunden vor dem Auftritt)
Abbauzeit – nach Absprache
Verpflegung für die Artistinnen (mind. 2 Stunden vor dem bzw. max. 1 Stunde nach dem Auftritt)